Seit heute 14. April 2020 dürfen Geschäfte mit weniger als 400 m² Kundenfläche wieder aufsperren. Es dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 20 m² der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen. Wenn der Kundenbereich insgesamt kleiner als 20 m² ist, dürfen Kunden diesen nur nacheinander einzeln betreten.
Ab 14.4.2020 gilt "Maskenpflicht" in allen geöffneten Geschäften, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Maskenpflicht besagt, dass Mund und Nase zu bedecken sind, das kann auch mit einem Tuch oder Schal geschehen.
Wenn mehrere kleine Betriebe über ein gemeinsames Verbindungsbauwerk betreten werden (insb. Einkaufszentren), so gilt obige Ausnahme für Kleinbetriebe nur dann, wenn der Kundenbereich sämtlicher Betriebe insgesamt kleiner als 400 m² ist.
Das bedeutet für Wels, dass bei den Shoppingcentern SCW, Maxcenter und Welaspark sowie bei den Centern in Wels Nord (außer Lebensmittel, Apotheken, Bäckereien) nur jene Geschäfte öffnen, die rein nur von außen zugänglich sind und weniger als 400 m² haben.
Das Betreten von Betriebsstätten des Gastgewerbes bleibt bis auf Weiteres unzulässig, selbst wenn der Kundenbereich des Betriebs kleiner als 400 m² sein sollte (Ausnahme: Selbstabholung und Lieferung vorbestellter Speisen).
Einschränkungen:
Achtung: Friseure fallen jetzt nicht unter diese Regelung und müssen weiter geschlossen halten! Für diese und alle anderen Geschäfte für den Verkauf von Waren ist eine Öffnung erst ab 1. Mai ist vorgesehen und dann unter strengen Auflagen.
Ebenfalls ab heute öffnen dürfen Baumärkte und Gartencenter. Diese müssen 20 m²-Regelung nicht einhalten, sondern nur den Mindestabstand von einem Meter sicherstellen.
Weiterhin offen sind natürlich, wie bisher Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte sowie Apotheken.
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