Die neuen Verhaltensregeln für die Gastronomie.
Die neuen Verhaltensregeln für die Gastronomie.k.a.

Was Sie jetzt bei einem Besuch der Gastronomie beachten müssen

(update: 9. Juli für OÖ) In OÖ ist ab Donnerstag 9.7.2020, 00 Uhr, in allen öffentlichen Räumen, ebenso in Handelsgeschäften sowie Gastronomie- und Hotelbetrieben der Mund-Nasenschutz und das Abstandhalten (mind. 1 m) wieder verpflichtend!

Für die Gastronomie und Hotellerie gelten in OÖ. folgende Regelungen

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1 Meter zu allen Personen, mit Ausnahme zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
  • Tragen von Mund- und Nasenschutz oder Gesichtsvisier für Wirtsleute, Hoteliers und MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt (im Innen- als auch im Außenbeich)
  • Mund- und Nasenschutz-Pflicht für Gäste im gesamten Innenbereich des Lokals/Beherbergungsbetriebes, nicht am Tisch /auf zugewiesenen Verabreichungsplätzen.
  • Im Freien: jedenfalls Mund- und Nasenschutz-Pflicht für Gäste, nicht aber am Tisch bzw auf zugewiesenen Verabreichungsplätzen
  • Max. 10 Personen am selben Tisch. Obergrenze laut Bundes-COVID-19-Verordnung § 10 Veranstaltungen.
  • Um im Ansteckungsfall rasch die betroffenen Personen informieren zu können, ist auf freiwilliger Basis die Registrierung der Gäste-Kontaktdaten vorgesehen.

 

Achtung folgender Originalbeitrag ist veraltet und gilt nur mehr, soweit er nicht dem obigen Update ab 09.07.2020 für OÖ widerspricht.

(update: 15.06.2020) Ab Montag den 15. Juni 2020 treten weitere Erleichterungen für die Gastronomie in Kraft:

  • keine Maskenpflicht mehr in Lokalen
  • Sperrstunde verschiebt sich von 23 Uhr auf 01 Uhr
  • mehr als 4 Personen pro Tisch erlaubt.

Die Maskenpflicht gilt noch im Gesundheitsbereich, in Öffentlichen Verkerhsmitteln und bei Dienstleistern, bei denen der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseur, Masseur).

Sowohl bei den Lokalbetreibern, als auch den Besuchern ist die Freude groß. Nach langem Entbehren wegen der Coronakrise darf seit 15. Mai 2020 die Gastronomie wieder öffnen - wennauch unter Bedingungen. Niemand möchte sich mit dem Coronavirus anstecken und dazu muss man verstehen, dass der Virus ja nicht verschwunden ist und jederzeit bei Unachtsamkeit die Krankheit wieder aufflammen kann.

Für Wels und Umgebung sieht die Lage derzeit sehr gut und stabil aus, wie wir schon in diesem Artikel berichteten. In Wels-Stadt gibt es keinen bekannten Covid-19 Erkrankten mehr. Auch in den Wels umgebenden Bezirken gibt es nur mehr 7 registrierte Fälle (Stand 18.05.2020). Man muss jedoch davon ausgehen, dass eine gewissen Dunkelziffer möglich ist. Sehen Sie dazu auch unseren laufend aktualisierten Coronafallticker auf der Startseite.

Was gilt für den Gastronomiebetrieb?

  • Die Öffnungszeiten sind zwischen 6.00 und 23.00 Uhr (update) 1 Uhr. In dieser Zeit dürfen die Gäste den Betrieb betreten.
  • Die Tische müssen so platziert sein, dass zwischen den Besuchergruppen ein Mindestabstand von 1 Meter gewährleistet ist. Dies ist nicht notwendig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen eine räumliche Trennung erfolgt.
  • Der Wirt und Mitarbeiter müssen bei Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von 1 Meter einhalten, dies auch untereinander.
  • Mitarbeiter sind beim Servieren vom Mindestabstand ausgenommen, es wird aber empfohlen, diesen nach Möglichkeit einzuhalten.
  • Auf den Tischen dürfen keine gemeinsam genutzten Gegenstände, wie Salz, Pfeffer, Essig, Öl usw. stehen. Diese werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
  • Bei der Abholung vorbestellter Speisen bzw. Getränke dürfen diese nicht vor Ort konsumiert werden.
  • Die Verhaltensregeln für den Gast sollten gut sichtbar im Eingangsbereich des Lokals platziert sein. 

Wie verhalte ich mich als Gast?

  • Besuchergruppe an 1 Tisch: maximal 4 Erwachsene (update) mehr als 4 Personen erlaubt zuzüglich ihrer Kinder oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
  • Außerhalb der Besuchergruppe 1 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • Beim Betreten des Lokals einen Mund-Nasen-Schutz tragen, bis man bei seinem Tisch angelangt ist. (update) keine Masktenpflicht mehr. Das Zuweisen des Tisches erfolgt dabei durch den Gastronom.
  • Beim Betreten eines Gastgartens im Freien muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Nach Möglichkeit einen Tisch im Vorfeld reservieren
  • kontaktlos zahlen,
  • auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten,
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

Buffets und Frontcooking sind grundsätzlich unter bestimmten Auflagen gestattet:

  • Die Speisenstation wird von Mitarbeitern betreut, um Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten.
  • Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke durch den Gast ist gestattet.
  • Frontcooking muss mit einer Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast versehen sein.

Die Regeln gelten auch für Bars und Nachtlokale. Pro Tisch 4 Personen und Abstand zwischen den Tischen. Nicht erlaubt ist, an der Bar stehend zu konsumieren.

In: Allgemein, Geschäfte

Tags: Gastronomie

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